

|
Willkommen, Petri
Heil! Sie möchten demnächst angeln? Wenn ja, lesen Sie bitte weiter!
Nachfolgend möchte ich Sie informieren, wie man am besten und schnell zur Fischerprüfung kommt. Die Fischervereine sind in Niedersachsen vom Landesgesetzgeber beauftragt, die Ausbildung zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung durchzuführen. Der Sportanglerverein Haren (Ems) e.V. hat seit 1987 vier eigene Ausbilder, die seitdem regelmäßig die Bewerber auf die anschließende Fischerprüfung vorbereiten.
Anmeldung Zunächst muss man sich natürlich erst einmal anmelden. Dies ist am einfachsten möglich im Angelgeschäft Kötter. Dort wird ein Anmeldeformular ausgefüllt. Es ist eine Anmeldegebühr von 25 Euro zu entrichten. Die Anmeldegebühr wird später grundsätzlich auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr angerechnet. Kinder müssen die Anmeldung von zumindest einem Elternteil durch Unterschrift bestätigen lassen. Formular zur Anmeldung für die Fischerprüfung Liegen genügend
Anmeldungen vor, werden die Bewerberinnen und Bewerber vom Lehrgangsleiter zu
einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Prüfung eingeladen. Die Einladung
enthält auch einen Lehrgangsplan mit den Terminen für die Übungsabenden und
den (voraussichtlichen) Prüfungstermin. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr Wer nach Erhalt der Einladung - aus welchen Gründen auch
immer - nicht am Lehrgang teilnehmen möchte, kann sich selbstverständlich
rechtzeitig wieder abmelden. Wer allerdings ohne rechtzeitige
Entschuldigung (1 Woche vor Lehrgangsbeginn) - fehlt, verliert für diesen
Lehrgang grundsätzlich sofort seine Teilnahmeberechtigung und muss sich für einen neuen Lehrgang
wieder neu anmelden, falls er dann noch interessiert ist. Die gezahlte Anmeldegebühr verfällt. All zu häufig melden sich leider immer wieder Kurzentschlossene ohne ernsthafte Teilnahmeabsicht an. Damit werden ernsthaften Bewerberinnen und Bewerbern die Chancen genommen, am nächsten Lehrgang teilzunehmen und sich rechtzeitig auf einen Kurs vorbereiten zu können. Für alle Bewerberinnen und Bewerber gilt: Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen!!
Lehrgang Der Lehrgang umfasst insgesamt 16 Doppelstunden. Im Regelfall finden die Unterrichtsabenden
am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 18 bis 19:30 Uhr in Haren (Ems) im
Lehrraum des Vereinsheimes statt. Beim ersten Abend wird der offizielle
Anmeldevordruck ausgefüllt und spätestens das Lehrgangs- und Prüfungsentgelt von
75 Euro in bar entrichtet, falls der Betrag nicht überwiesen wurde. Für den
Ausweis über die bestandene Fischerprüfung ist gleichzeitig ein aktuelles
Lichtbild abzugeben. Zum Lehrgang wird ein Fachbuch empfohlen von Dr.
Rehbronn, welches im Anglergeschäft oder im Buchhandel erhältlich ist. Die
Kosten betragen dafür zur Zeit ca. 20 Euro.
An den Unterrichtsabenden sollte jeder Teilnehmer regelmäßig teilnehmen. Für so genannte "Selbstausbilder" gelten besondere Regelungen. Es wird natürlich jedem Teilnehmer in seinem eigenem Interesse empfohlen, möglichst an allen Lehrgangsabenden teilzunehmen. Erst dann werden die Zusammenhänge klar und die Ausbildung beschränkt sich nicht nur auf pures "Auswendiglernen".
Die Ausbilder
Von links nach rechts: Hans Nintemann, Helmut Pientka, Hans Johannsen, Günter Deymann
Prüfung An der abschließenden Prüfung
müssen alle Bewerber natürlich teilnehmen, wenn sie dann den Ausweis über
die bestandene Fischerprüfung bekommen wollen. Die Prüfung besteht aus einem
theoretischen und einem praktischen Teil. Wer den theoretischen Teil bestanden
hat, wird zur praktischen Prüfung zugelassen. Theoretische Prüfung Aus 6 verschiedenen Prüfungsbogen wird für jeden Prüfling ein Prüfungsbogen mit 60 Fragen aus sechs Fachgebieten vom Prüfungsvorsitzenden ausgewählt. Für die Beantwortung der 60 Prüfungsfragen stehen bis zu 90 Minuten zur Verfügung. Jeder Prüfling hat a) mindestens 45 Fragen insgesamt richtig und b) pro Fachgebiet (10 Fragen) mindestens 6 Fragen richtig zu beantworten. Ist eine der Bedingungen zu a) oder b) nicht erfüllt, so hat der Prüfling die theoretische Prüfung nicht bestanden. Er kann sie zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen.
Praktische Prüfung Für den praktischen Prüfungsteil werden Kenntnisse über das Zusammenstellen und die Handhabung gebrauchsfertiger Angelgeräte nach Angaben der Prüfer gefordert. Hierbei soll der Prüfling nachweisen, dass er mit den Angelgeräten vertraut ist und sie auch insbesondere im tier- und naturschutzrechtlichen Sinne anzuwenden versteht. Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung erhält der Prüfling einen Fischer- Prüfungsausweis mit Lichtbild als Bestätigung, dass die Prüfung bestanden wurde. Es kann sein, dass den erfolgreichen Bewerbern unter 14 Jahren der Prüfungsausweis erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres ausgehändigt bzw. zugestellt wird.
Für
weitere Auskünfte stehen die Ausbilder und der Vorstand des
Sportanglervereins Haren (Ems) e.V. zur Verfügung. Lehrgangsleiter Günter Deymann, Mersweg 37, 49733 Haren (Ems), Tel. 05932 – 5611. E-Mail: fischereilehrgang@online.de Ausführliche und aktuelle Informationen siehe auch:
|