Der Weg zur Fischerprüfung

 

Willkommen, Petri Heil! 

                Sie möchten demnächst angeln?

                                 Wenn ja, lesen Sie bitte weiter!

 

Nachfolgend möchte ich Sie informieren, wie man am besten und schnell zur Fischerprüfung kommt. 

Die Fischervereine sind in Niedersachsen vom Landesgesetzgeber beauftragt, die Ausbildung zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung durchzuführen. Der Sportanglerverein Haren (Ems) e.V. hat seit 1987 vier eigene Ausbilder, die seitdem regelmäßig die Bewerber auf die anschließende Fischerprüfung vorbereiten.

 

Anmeldung

Zunächst muss man sich natürlich erst einmal anmelden. Dies ist am einfachsten möglich im Angelgeschäft Kötter. Dort wird ein Anmeldeformular ausgefüllt. Es ist eine Anmeldegebühr von 25 Euro zu entrichten. Die Anmeldegebühr wird später grundsätzlich auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr angerechnet. Kinder müssen die Anmeldung von zumindest einem Elternteil durch Unterschrift bestätigen lassen.

Formular zur Anmeldung  für die Fischerprüfung

Liegen genügend Anmeldungen vor, werden die Bewerberinnen und Bewerber vom Lehrgangsleiter zu einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Prüfung eingeladen. Die Einladung enthält auch einen Lehrgangsplan mit den Terminen für die Übungsabenden und den (voraussichtlichen) Prüfungstermin. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr in Höhe von 75 Euro bzw. 50 Euro, wenn die Anmeldegebühr entrichtet wurde, ist bis zum Lehrgangbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.

Wer nach Erhalt der Einladung - aus welchen Gründen auch immer - nicht am Lehrgang teilnehmen möchte, kann sich selbstverständlich rechtzeitig wieder abmelden.  Wer allerdings ohne rechtzeitige Entschuldigung (1 Woche vor Lehrgangsbeginn) - fehlt, verliert für diesen Lehrgang grundsätzlich sofort seine Teilnahmeberechtigung und muss sich für einen neuen Lehrgang wieder neu anmelden, falls er dann noch interessiert ist. Die gezahlte Anmeldegebühr verfällt.  

All zu häufig melden sich leider immer wieder Kurzentschlossene ohne ernsthafte Teilnahmeabsicht an. Damit werden ernsthaften Bewerberinnen und Bewerbern die Chancen genommen, am nächsten Lehrgang teilzunehmen und sich rechtzeitig auf einen Kurs vorbereiten zu können.

Für alle Bewerberinnen und Bewerber gilt: Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen!!

 

Lehrgang

Der Lehrgang umfasst insgesamt 16 Doppelstunden. Im Regelfall finden die Unterrichtsabenden am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 18 bis 19:30 Uhr in Haren (Ems) im Lehrraum des Vereinsheimes statt. Beim ersten Abend wird der offizielle Anmeldevordruck ausgefüllt und spätestens das Lehrgangs- und Prüfungsentgelt von 75 Euro in bar entrichtet, falls der Betrag nicht überwiesen wurde. Für den Ausweis über die bestandene Fischerprüfung ist gleichzeitig ein aktuelles Lichtbild abzugeben. Zum Lehrgang wird ein Fachbuch empfohlen von Dr. Rehbronn, welches im Anglergeschäft oder im Buchhandel erhältlich ist. Die Kosten betragen dafür zur Zeit ca. 20 Euro.

An den Unterrichtsabenden sollte  jeder Teilnehmer regelmäßig teilnehmen. Für so genannte "Selbstausbilder" gelten besondere Regelungen. Es wird natürlich jedem Teilnehmer in seinem eigenem Interesse empfohlen, möglichst an allen Lehrgangsabenden teilzunehmen. Erst dann werden die Zusammenhänge klar und die Ausbildung beschränkt sich nicht nur auf pures "Auswendiglernen".

Die Lehrgangsteilnehmer werden auf die 6 Fachgebiete vorbereitet:

1. Allgemeine Fischkunde

2. Fischarten und ihre Merkmale

3. Gewässerkunde

4. Fischfang und Gerätekunde

5. Gesetzliche Regelungen - Satzungen/Naturschutz

6. Fischereirecht

 

 

Die Ausbilder

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Von links nach rechts:

Hans Nintemann,

  Helmut Pientka,

Hans Johannsen, 

Günter Deymann

 

 

 

 

 

Prüfung

An der abschließenden Prüfung müssen alle Bewerber natürlich teilnehmen, wenn sie dann den Ausweis über die bestandene Fischerprüfung bekommen wollen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Wer den theoretischen Teil bestanden hat, wird zur praktischen Prüfung zugelassen. Wer die theoretische Prüfung nicht besteht, kann diese wiederholen. Die Gebühr hierfür beträgt 65 Euro

 

Theoretische Prüfung

Aus 6 verschiedenen Prüfungsbogen wird für jeden Prüfling ein Prüfungsbogen mit 60 Fragen aus sechs Fachgebieten vom Prüfungsvorsitzenden ausgewählt. Für die Beantwortung der 60 Prüfungsfragen stehen bis zu 90 Minuten zur Verfügung. Jeder Prüfling hat

a) mindestens 45 Fragen insgesamt richtig und

b) pro Fachgebiet (10 Fragen) mindestens 6 Fragen richtig zu beantworten.

Ist eine der Bedingungen zu a) oder b) nicht erfüllt, so hat der Prüfling die theoretische Prüfung nicht bestanden. Er kann sie zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen.

 

Praktische Prüfung

Für den praktischen Prüfungsteil werden Kenntnisse über das Zusammenstellen und die Handhabung gebrauchsfertiger Angelgeräte nach Angaben der Prüfer gefordert. Hierbei soll der Prüfling nachweisen, dass er mit den Angelgeräten vertraut ist und sie auch insbesondere im tier- und naturschutzrechtlichen Sinne anzuwenden versteht.

Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung erhält der Prüfling einen Fischer- Prüfungsausweis mit Lichtbild als Bestätigung, dass die Prüfung bestanden wurde. Es kann sein, dass den erfolgreichen Bewerbern unter 14 Jahren der Prüfungsausweis erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres ausgehändigt bzw. zugestellt wird.


 

Für weitere Auskünfte stehen die Ausbilder und der Vorstand

des Sportanglervereins Haren (Ems) e.V. zur Verfügung.

Lehrgangsleiter Günter Deymann, Mersweg 37, 49733 Haren (Ems), Tel. 05932 – 5611.

E-Mail: fischereilehrgang@online.de

Ausführliche und aktuelle Informationen siehe auch:

http://www.g-deymann.de