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(Vor-)Urteile
und Freisprüche
Angler haben's nicht leicht. Ihr Bild in der Öffentlichkeit entspricht
selten der Wahrheit. Wir haben die
(Vor-)Urteile aufgelistet und liefern fundierte Freisprüche
für Angler gleich dazu.
(Vor-)Urteil Nr. 1:
ANGLER SIND TIERQUÄLER
Freispruch: Millionen Tiere werden täglich von Menschen zu Nahrungszwecken
getötet. Zugegeben: Auch Angler töten, wenn sie einen Fisch verwerten
wollen (und zwar ungleich schneller und sauberer als die Berufsfischerei).
Alle Angler sind geschult, Fische erst zu betäuben und anschließend nach
den gesetzlichen Richtlinien zu töten. Der Vorwurf, dass Angler Tierquäler
sind, wird vor diesem Hintergrund absurd, zumal wissenschaftlich
umstritten ist, ob Fische überhaupt Schmerzen in unserem Sinne empfinden.
Die Maulpartie eines Fisches, mit der er stachlige Beute fängt oder sogar
Muscheln knackt, ist so hart, dass er einen Haken kaum spüren dürfte.
Dafür spricht auch, dass Fische, die vom Haken abkamen, sofort erneut
bissen.
(Vor-)Urteil Nr. 2:
ANGLER SIND EINE BEDEUTUNGSLOSE MINDERHEIT
Freispruch: Wir können all jene Politiker, die das glauben und danach
handeln, nur warnen! Angler mit ihren wahlberechtigten Familienmitgliedern
könnten bei uns mühelos die 5-Prozent-Hürde überspringen, die zum Einzug
in den Bundestag genommen werden muss. In den EU-Staaten gibt es nach
offiziellen Erhebungen 23 Millionen Angler, was die internationale
Popularität des Angelns beweist. Allerdings haben bei uns weitaus kleinere
Interessen-Gruppen eine stärkere Lobby bei politischen
Entscheidungsträgern.
(Vor-)Urteil Nr. 3:
ANGELN GEHÖRT VERBOTEN
Freispruch: Geht nicht, denn Angeln ist vom Gesetzgeber rechtlich
zugelassen und in den Landesfischereigesetzen und umfassenden Verordnungen
geregelt. Fischereibehörden der Länder beaufsichtigen und kontrollieren
das Angeln, das schon aus hegerischen Gründen legal ist. Nahrungserwerb
ist sogar im Tierschutzgesetz als legaler, vernünftiger Grund für den
Fischfang festgeschrieben.
(Vor-)Urteil Nr. 4:
ANGLER ZERTRAMPELN DIE UFERVEGETATION
Freispruch: An ihren Gewässern genießen Angler ein gesetzliches
Uferbetretungsrecht, mit dem sie rücksichtsvoll umgehen. So richten die
Angler vielerorts Stege und Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien
zu schonen.
(Vor-)Urteil Nr. 5:
ANGLER VERNICHTEN FISCHBESTÄNDE
Freispruch: Völlig falsch. Gesetzlich sind Angler zur Fischhege
verpflichtet und wenden jährlich mehr als 50 Millionen Mark für Besatz
auf. Sie führen Fangbücher und machen amtlich genehmigte
Bestands-Kontrollfischungen.
Angler sind an einem nach Menge und Arten reichen Fischbestand
interessiert und pflegen ihn (mit hohem finanziellen Aufwand).
(Vor-)Urteil Nr. 6:
ANGLER TUN NICHTS FÜR DIE NATUR
Freispruch: Absoluter Schwachsinn! Als vor über 100 Jahren Naturschutz
noch ein unbekanntes Wort war, warnten Angler schon vor der
Naturzerstörung an Bach und Fluss. Denn Angler sind am unbedingten Erhalt
naturbelassener Gewässer schon aus Eigennutz interessiert.
Bundesweit arbeiten sie an naturnahem Rückbau der Gewässer, betreiben die
Wiedereinbürgerung bedrohter Fischarten. Dazu leisten sie Millionen
unbezahlte Arbeitsstunden.
(Vor-)Urteil Nr. 7:
ANGLER STÖREN BRUTVÖGEL
Freispruch: Wer das behauptet, kennt nichts vom Angeln und von Anglern. Wo
Vögel wassernah nisten, richten Angler Schutzzonen ein und verzichten
während der Brutzeit freiwillig aufs Angeln - so wie sie es auch während
der Laichzeit der Fische halten.
Angler stören nicht, weil sie sich schon aus Eigeninteresse still
verhalten und nicht wie andere Nutzer in lärmenden Massen auftreten.
(Vor-)Urteil Nr. 8:
ANGLER VERMÜLLEN DIE UFER UND GEWÄSSER
Freispruch: Es darf bezweifelt werden, dass Angler zur Vermüllung unseres
Landes so viel beitragen wie die nicht angelnden Bürger. Kein Zweifel
herrscht aber darüber, dass Angler im Gegensatz zu Nichtanglern an den
Gewässern groß angelegte Müllsammelaktionen durchführen. Wer tonnenweise
Müll mühsam einsammelt, dessen Bewusstsein für saubere Landschaft (und
sauberes Wasser) ist geschärft!
(Vor-)Urteil Nr. 9:
ANGLER HABEN KEINE AHNUNG VOM UMGANG MIT DER NATUR
Freispruch: Falsch. Jeder Angler muss den Fischereischein erwerben, dem
eine umfangreiche Prüfung unter Aufsicht der Landesbehörden voraus geht.
Allein im Fachbereich Fischkunde müssen 230 Fragen gelernt werden können,
bei Naturschutz und Gewässerkunde sind es 122 Fragen, in der Gesetzeskunde
immerhin noch 57. Welche Prüfungen machen Naturschützer, um über Angler
urteilen zu können?
(Vor-)Urteil Nr. 10:
ANGELN IST EIN ARME-LEUTE-SPORT
Freispruch: Von wegen arme Leute. Angeln ist in allen
Gesellschafts-Schichten zu Hause. Dazu gehören Königliche Hoheiten genauso
wie Staatsmänner und ungezählte Prominente. Global operierende
Groß-Konzerne kaufen weltweit Angelrechte an den besten Gewässern für ihre
prominenten Gäste. Wer eine Woche Lachsangeln in Norwegen oder Island
bucht, gehört sicher nicht zu den Unterprivilegierten.
(Vor-)Urteil Nr. 11:
ANGELN SCHADET DER ERZIEHUNG
Freispruch: Nein, Angeln fördert sie! Angelnde Kinder zeichnen kein
Fischstäbchen, wenn sie einen Fisch malen sollen; angelnde Jugendliche
erwerben wichtige Umwelt- und Naturkenntnisse, was sich auch in stark
verbesserten Schulnoten in diesem Umfeld bemerkbar macht. Sie lungern
nicht in Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm oder in Drogen-Treffs
herum, sondern bewegen sich in freier Natur an der frischen Luft, lernen
das Beachten von Gesetzen und Verordnungen. Fairness und Sozialverhalten
in der Gemeinschaft werden für sie selbstverständlich.
(Vor-)Urteil Nr. 12:
ANGELN IST WIRTSCHAFTLICH BEDEUTUNGSLOS
Freispruch: Blödsinn, Angeln ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der
BRD. Ein Forschungsbericht ergab 1997, dass allein die 1,4 Millionen
amtlich registrierten Angler über 1 Milliarde Mark umsetzten.
Hinzuzurechnen sind noch die Umsätze aus Besatzfischzucht und -verkauf,
Vereinsleben, Immobilienkauf, Verwaltung und Presse.
(Vor-)Urteil Nr. 13:
ANGLER ZAHLEN NICHTS FÜR DIE NUTZUNG
Freispruch: Völlig falsch. Jedes Bundesland kassiert eine jährliche
Fischereiabgabe. Überdies muss jeder Angler pro Angeltag für die Erlaubnis
an die Fischereirechtsinhaber zahlen, also vor allem (über die Pacht) in
die Kassen der Kommunen.
(Vor-)Urteil Nr. 14:
ANGELN IST EINE DEGENERATION DER NEUZEIT
Freispruch: Völlig falsch, denn Angeln hat eine lange Tradition.
Norwegische Felszeichnungen in Alta zeugen vom Angeln weit vor der
Zeitrechnung.
Seit der Erfindung des Buchdrucks gibt es Angelbücher über die tief
verwurzelte Leidenschaft, geboren aus dem über Millionen von Jahren
erworbenen evolutionären Wissen über Jagd und Fischerei. Angeln ist eine
Naturbegabung. Sie zu unterdrücken, hieße sich an der Natur des Menschen
zu versündigen!
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kopieren, weiterfaxen, ins Internet stellen. Sorgen Sie für eine weite
Verbreitung. Wir Angler müssen endlich klarmachen, wer wir sind und was
wir tun!
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